Tagesmutter kann Anspruch auf Kita (U3) ersetzen

von Redaktion Familienbund

Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Paderborn begrüßt die Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren getroffen hat. Es gab einer Beschwerde der Stadt Köln gegen ein anderslautendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts statt. Die Münsteraner Richter befanden, Eltern könnten zwar grundsätzlich zwischen den gleich geeigneten und gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kita und bei einer Tagesmutter wählen. Dem Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Ein Anspruch der Eltern auf eine Kapazitätserweiterung bestehe nicht.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom Juli auch die Auffassung vertreten, in Ballungsräumen sei eine über fünf Kilometer von der Wohnung des Kindes entfernt gelegene Kindertagesstätte nicht mehr als wohnortnah einzustufen. Der OVG-Senat ließ dies offen, wies allerdings darauf hin, dass bei dieser Frage die konkreten Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden müssten. Eine "pauschalierende Regelbeurteilung" allein reiche nicht aus. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung sollte aus Sicht des Familienbundes zu einer Aufwertung der Arbeit von Tagesmüttern in den Kommunen führen und zu einer besseren Förderung im Sinne von Entlohnung und Fortbildung für ihre anspruchsvolle Tätigkeit.

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