Koalitionsgipfel: Vertane Chance für mehr Generationengerechtigkeit

von Redaktion Familienbund

„Diese Ergebnisse sind für Familien enttäuschend. Die Politik drückt sich seit Jahren vor der notwendigen familiengerechten Reform der Sozialversicherungen und auch gestern wurde wieder das Gebot der Gleichbehandlung von Müttern in der Rente missachtet“, sagte Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes. Die Anerkennung von drei Erziehungsjahren auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, ist ein entscheidender Beitrag für die Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung. Darüber hinaus muss endlich die kinderzahlbezogene Reduzierung der Beiträge von Eltern zu den Sozialversicherungen umgesetzt werden, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hat.  Die Abschaffung der Praxisgebühr  begrüßte   Bußmann, sie sei  eine  Entlastung für die Versicherten und damit auch für die Familien.   

Zur gestrigen  Einigung beim Betreuungsgeld erklärte  Bußmann:  „Wenn das Betreuungsgeld als Anerkennung der Erziehungsleistung gedacht ist, muss es allen Eltern gezahlt werden. Sonst hilft es gerade den Familien nicht, die auf den Verdienst beider Elternteile angewiesen sind. Darüber hinaus erbringen Eltern Erziehungsleistungen, unabhängig davon, ob sie auch öffentlich geförderte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.“  Der Familienbund der Katholiken setzt sich für eine Anschlussleistung an das Elterngeld in Höhe von 300 Euro im Monat für alle Eltern bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit von drei Jahren ein.

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