Familienbund fordert auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen

von Redaktion Familienbund

Eltern stehen heute erheblich unter Druck und müssen aus wirtschaftlichen Gründen beide berufstätig sein, da sich in den letzten Jahren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändert haben. Beispielhaft sei hier nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt für Familien benannt. Als Steuer- und Beitragszahler tragen Eltern wesentlich dazu bei, dass der Staat umfangreiche Aufgaben wahrnehmen kann. Der Staat gibt die Berufstätigkeit beider Elternteile als gesellschaftliches Leitbild vor mit dem Ziel, dass dies der beste Schutz vor Kinder- und Familienarmut ist. Eltern dürfen vom Staat erwarten, dass dieser in eine hochwertige Kinderbetreuung investiert, damit die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nachhaltig bekämpft werden kann. Investitionen in Bildung sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Eltern erwarten sicherlich nicht zu viel, wenn ihre finanziellen Vorleistungen durch ihre doppelte Erwerbstätigkeit in eine hochwertige Kinderbetreuung investiert werden, die sich an den Bedarfen von Kindern orientiert, um ihnen eine chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen.

Der Familienbund der Katholiken begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine Übergangsfinanzierung zu gewährleisten. Dies gibt der Landesregierung die Chance zur gründlichen Erarbeitung eines neuen Gesetzes. Die Interessen von Eltern und Kindern sowie fachwissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich „Frühkindliche Entwicklung und Frühkindliche Bildung“ sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

Zusammenfassend stellt der Familienbund der Katholiken fest, dass die im Gesetzentwurf dargestellten Maßnahmen dem Titel des Gesetzes „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ nur ansatzweise gerecht wird. Damit werden auch weiterhin viele Träger nur in der Lage sein, mit Mindeststandards zu arbeiten, die dem „Wohl der Kinder“ und den Bedarfen und Ansprüchen von Eltern an eine qualitativ gute Kinderbetreuung entsprechend der Vorgaben aus der Bildungsvereinbarung nicht gerecht werden.

Aus Sicht des Familienbundes ist der Gesetzentwurf unzureichend und wird den Erwartungen von Eltern an die Umsetzung des Bildungsauftrages in keiner Weise gerecht.

Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf insbesondere in denen als Ziel des Gesetzes genannten Bereichen „Sicherstellung eines guten Personalschlüssels“ und „Stärkung der Leitung der Kindertageseinrichtungen“ nachgebessert wird, so dass die Träger in die Lage versetzt werden, nicht nur die Mindestwerte beim Personaleinsatz erfüllen zu können.

Bild: Archiv Familienbund

Stellungnahme zum Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ / Anforderungen an ein neues Kinderbildungsgesetz herunterladen:

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