Familienbund der Katholiken fordert Reform des Kindergeldes
von Redaktion Familienbund
„In der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen, schlicht eine Fehlkonstruktion.“ Deutlich hat Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin das aktuelle System aus Kindergeld für alle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächere Familien kritisiert. Der Verband bemängelt, dass mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigen des Kinderzuschlags die ihnen zustehenden Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht in Anspruch nehmen können. „Bis vor kurzem noch gültige Planungen, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzulegen, hat die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen fallen gelassen“, sagte Becker. „Die sozial schwächsten Familien und Alleinerziehenden dürfen beim Kindergeld endlich nicht mehr leer ausgehen. Auch ihre Erziehungsleistungen müssen anerkannt werden.“ Der Familienbund fordert eine grundlegende Reform des Kindergeldes in Deutschland und stellte dafür heute in Berlin erstmals ein eigenes umfassendes Konzept vor.
Berlin, den 6. Juli 2018 – „Das Kindergeld in Deutschland muss familiengerecht, sozial und zukunftsweisend weiterentwickelt werden“, sagte Becker. „Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen für untere und mittlere Einkommen deutlich erhöht werden. Dadurch lässt sich die Familienarmut wirksam bekämpfen. In Deutschland gelten seit Jahren unverändert fast drei Millionen Kinder als armutsgefährdet. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen zu einer einzigen unbürokratischen und schlüssigen Familienleistung zusammengefasst werden. Dadurch steigt die Quote der Inanspruchnahme für den Kinderzuschlag von rund einem Drittel auf 100 Prozent.“
Der Familienbund wies darauf hin, dass es sich beim Kindergeld in seiner aktuellen Form nur zu einem kleinen Teil um eine Förderleistung für Familien handele. Das Kindergeld gewährleiste vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag werde über das Kindergeld ausgezahlt. „Das heißt“, so Becker: „Der Staat zahlt über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. Diesen grundlegenden Webfehler des Kindergeldes korrigiert das reformierte Kindergeld des Familienbundes.“
„Die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung müssen konsequent getrennt werden.“
Das Konzept des Familienbundes sieht einen weitreichenden Umbau der Struktur des Kindergeldes in seiner heutigen Gestalt vor. „Die Familienleistungen müssen transparenter
und leichter verständlich werden. Dafür müssen die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung konsequent getrennt werden“, sagte Becker. „Das hat auch einen weiteren positiven Effekt: Die Anhebung der Freibeträge führt nicht mehr automatisch zu einem Absinken der Familienförderung.“
„Anders als heute dürfen künftig die sozial schwächsten Familien in Deutschland beim Kindergeld nicht leer ausgehen“, betonte Becker. „Das Kindergeld muss auch die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden und Eltern anerkennen, die Grundsicherung beziehen. Bei ihnen werden beim reformierten Kindergeld des Familienbundes 99 Euro des Kindergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet – eine deutlich spürbare Verbesserung. Bei den vielen Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschluss beziehen, wird das Kindergeld wie beim Unter-halt nur noch hälftig angerechnet statt wie bisher voll. Dadurch hätte Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich 97 Euro mehr pro Kind zur Verfügung.“