Wer soll das bezahlen? Vielleicht ... - Teil 1

von Redaktion Familienbund

Der Countdown zur Bundestagswahl am 26. September 2021 läuft. Diese Zeit möchten der Caritasverband und der Familienbund im Erzbistum Paderborn nutzen, um Möglichkeiten der Finanzierung unserer Sozialversicherungen zu beleuchten. Hierzu haben wir einige Statements von Fachfrauen und -männern aus Verbänden und Parteien angefragt, die wir wöchentlich vorstellen. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Positionen, sondern zeigen die Vielschichtigkeit des Themas durch unterschiedliche Facetten und Sichtweisen auf.

Folgender Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag eingebracht, fand dort aber keine Mehrheit.

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag (Drucksache 19/23934; 03.11.2020)


Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung abschaffen und dadurch den Beitragssatz senken


Demnach soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Folgendes regelt:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze wird zunächst auf monatlich 15.000 € erhöht. Somit wird sich die Zahl der Versicherungspflichtigen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze entfallen ein Jahr später vollständig. Somit werden alle abhängig Beschäftigten versicherungspflichtig.
  • Die durch die vorgenannten Maßnahmen verursachten Mehreinnahmen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes ausgeglichen.
  • In der sozialen Pflegeversicherung werden die Mehreinnahmen für eine Absenkung der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen und eine Dynamisierung der Pflegesätze verwendet. Darüber hinaus wird eine höhere Bezahlung aller Pflegebeschäftigten gesichert.


Begründet wird der Antrag u.a. folgendermaßen:

  • „Hintergrund der Einführung der Versicherungspflichtgrenze war im vorletzten Jahrhundert, dass nur die „Schutzbedürftigen“ versicherungspflichtig und damit unter den „Schutz“ der Krankenversicherung gestellt wurden…Heute, 136 Jahre später, verpflichtet der Staat alle in Deutschland lebenden Menschen, eine Krankenversicherung abzuschließen.“
  • „Im Gegensatz zum Steuersystem, in dem es eine progressive Belastung gibt, bewirkt die Beitragsbemessungsgrenze bei Kranken- und Pflegeversicherung, dass bei Versicherten mit höherem Einkommen der Beitragssatz in Prozent niedriger ausfällt als bei Geringverdienenden….“
  • „…hat die Beitragsbemessungsgrenze…viele negative Effekte auf die Krankenversicherung. Durch sie gehen Beitragsgelder ausgerechnet von Gutverdienenden verloren…“
  • „Die Beitragsbemessungsgrenze verursacht zudem Probleme bei der Gleichstellung der Geschlechter. Ein Einverdienerhaushalt mit zwei Verheirateten und einem Einkommen von 12.000 € zahlt nur halb so viel in die Kranken- und Pflegeversicherung ein wie ein entsprechender Zweiverdienerhaushalt mit jeweils 6.000 €…“
  • „Die in diesem Antrag geforderten Regelungen stellen einen Schritt in Richtung einer Solidarischen Gesundheits- und Krankenversicherung bei Abschaffung der privaten Krankenversicherung dar…“
    Wie andere (u.a. Verbände und Parteien) dies sehen, erfahren Sie in den kommenden Beiträgen.

Hinweis: Der Antrag und seine Begründung werden hier verkürzt wiedergegeben. Detailliert kann er nachgelesen werden unter Drucksache 19/23934 des Deutschen Bundestages vom 03.11.2020

Zurück

Nach oben